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   LAG Niedersachsen, 26.08.2008 - 1 TaBV 62/08   

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https://dejure.org/2008,9495
LAG Niedersachsen, 26.08.2008 - 1 TaBV 62/08 (https://dejure.org/2008,9495)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.08.2008 - 1 TaBV 62/08 (https://dejure.org/2008,9495)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. August 2008 - 1 TaBV 62/08 (https://dejure.org/2008,9495)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gesetzliche Vermutung für Zuständigkeit des örtlichen Betriebsrats im Einigungsstellenverfahren - Abgrenzung zur Zuständigkeit des Konzernbetriebsrates

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 ArbGG; § 98 ArbGG; § 50 Abs. 2 BetrVG; § 58 Abs. 2 BetrVG; § 87 BetrVG
    Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates im Einigungsstellenverfahren; Parallele Einrichtung von zwei Einigungsstellen als Widerspruch zu der Zielsetzung des besonderen Einigungsstelleneinsetzungsverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates im Einigungsstellenverfahren; Parallele Einrichtung von zwei Einigungsstellen als Widerspruch zu der Zielsetzung des besonderen Einigungsstelleneinsetzungsverfahrens

  • Judicialis

    ArbGG § 98; ; ArbGG § 80; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6; ; BetrVG § 58 Abs. 2; ; BetrVG § 50 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebs- oder Konzernebene für Errichtung der Einigungsstelle - offensichtliche Unzuständigkeit Einigungsstelle

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.08.2008 - 1 TaBV 62/08
    Insoweit verweisen Betriebsrat und Konzernbetriebsrat auch auf die Entscheidung des BAG vom 20. Dezember 1995 - 7 ABR 8/95 -.

    c) Die vom Betriebsrat angezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Dezember 1995 (- 7 ABR 8/95 - EzA § 58 BetrVG 1972 Nr. 1) steht dem nicht entgegen.

  • LAG Niedersachsen, 08.06.2007 - 1 TaBV 27/07

    Erfordernis der Einrichtung einer Einigungsstelle für den Regelungsgegenstand

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.08.2008 - 1 TaBV 62/08
    Um eine offensichtliche Zuständigkeit eines übergeordneten Betriebsratsgremiums zu erkennen, ist es erforderlich den hierzu erheblichen Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln (vgl. LAG Niedersachsen vom 8. Juni 2007 - 1 TaBV 27/07 = LAGE § 98 ArbGG Nr. 49).
  • LAG Köln, 28.01.2008 - 14 TaBV 70/07

    Zuständigkeit von Konzern- und Gesamtbetriebsrat

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.08.2008 - 1 TaBV 62/08
    Im Grundsatz bleibt es aber dabei, dass für die Ausübung der Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz der von den Arbeitnehmern unmittelbar gewählte und deshalb mit der höchsten demokratischen Legitimation versehene Betriebsrat vor Ort zuständig ist (LAG Köln vom 28. Januar 2008 - 14 TaBV 70/07 = BB 2008, 1113 LS).
  • LAG Niedersachsen, 25.10.2005 - 1 TaBV 48/05

    Einsetzung einer Einigungsstelle zum Regelungsgegenstand "Flexibilisierung der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.08.2008 - 1 TaBV 62/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts und in Übereinstimmung mit den Erkenntnissen anderer Landesarbeitsgerichte dient das Bestellungsverfahren nach § 98 ArbGG dem Ziel, die zwischen den Betriebspartnern stockenden Verhandlungen alsbald mit Hilfe eines externen Vorsitzenden wieder in Gang zu bringen und dadurch die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG zu erneuern (vgl. LAG Niedersachsen vom 25. Oktober 2005 - 1 TaBV 48/05 = LAGE § 98 ArbGG Nr. 45; zuletzt Beschluss vom 30. Januar 2007 - 1 TaBV 106/06; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 6. Aufl. § 98 Rn. 11; Düwell-Lipke-Koch ArbGG 2. Aufl. § 98 Rz. 12; in diese Richtung ebenso LAG Düsseldorf vom 20. März 2007 - 8 TaBV 15/07 - LAGE § 98 ArbGG Nr. 48a; LAG Hamm vom 9. August 2004 - 10 TaBV 81/04 - LAGE § 98 ArbGG Nr. 43 jeweils mwN).
  • BAG, 23.09.1975 - 1 ABR 122/73

    Gesamtbetriebsrat nach § 50 Abs. 1 BetrVG

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.08.2008 - 1 TaBV 62/08
    Im Bereich der sozialen Angelegenheiten ist im Grundsatz stets der Betriebsrat vor Ort zuständig, da es regelmäßig um betriebsbezogene Umstände geht und nur selten eine zwingende sachliche Notwendigkeit für eine gemeinsame betriebsübergreifende Regelung besteht (BAG vom 23. September 1975 - 1 ABR 122/73 = EzA § 50 BetrVG 1972 Nr. 1; Richardi/Annuß BetrVG 10. Aufl. § 50 BetrVG Rn. 20; Fitting, BetrVG 24. Aufl. § 50 Rn. 35; ErfK/Eisemann 8. Aufl. § 50 Rn. 4; DKK-Trittin 11. Aufl. § 50 Rn. 38 unter Hinweis auf betriebsbezogene Differenzierungen bei Einführung neuer Technologien jeweils mwN).
  • LAG Hamburg, 10.04.1991 - 5 TaBV 3/91

    Einigungsstelle: Bestimmung des Regelungsgegenstandes - Bestellung des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.08.2008 - 1 TaBV 62/08
    a) Eine offensichtliche Unzuständigkeit kann sich daraus ergeben, dass nicht der antragstellende, sondern eine andere Arbeitnehmervertretung für den Verfahrensgegenstand eindeutig zuständig ist (LAG Hamburg vom 10. April 1991 - 5 TaBV 3/91 = DB 1991, 2195; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 6. Aufl. § 98 Rn. 9; Düwell-Lipke ArbGG-Koch 2. Aufl. § 98 Rn. 58).
  • BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 91/87

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats - Anspruch auf Urlaubsgeld -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.08.2008 - 1 TaBV 62/08
    Dabei wird nicht übersehen, dass neben dem Verfahren nach § 98 ArbGG die Möglichkeit eines Vorabentscheidungsverfahrens nach § 80 ArbGG gegeben ist, welches die Zuständigkeit des Betriebsratsgremiums für die Inanspruchnahme eines bestimmten Beteiligungsrechts zum Inhalt haben kann (BAG vom 25. April 1989 - 1 ABR 91/87 - EzA § 98 ArbGG 1979 Nr. 6; GK/-BetrVG-Kreutz 8. Aufl. § 76 Rn. 71).
  • LAG Hamm, 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04

    Einigungsstellenbesetzungoffensichtliche Unzuständigkeitvorzeitige Anrufung der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.08.2008 - 1 TaBV 62/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts und in Übereinstimmung mit den Erkenntnissen anderer Landesarbeitsgerichte dient das Bestellungsverfahren nach § 98 ArbGG dem Ziel, die zwischen den Betriebspartnern stockenden Verhandlungen alsbald mit Hilfe eines externen Vorsitzenden wieder in Gang zu bringen und dadurch die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG zu erneuern (vgl. LAG Niedersachsen vom 25. Oktober 2005 - 1 TaBV 48/05 = LAGE § 98 ArbGG Nr. 45; zuletzt Beschluss vom 30. Januar 2007 - 1 TaBV 106/06; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 6. Aufl. § 98 Rn. 11; Düwell-Lipke-Koch ArbGG 2. Aufl. § 98 Rz. 12; in diese Richtung ebenso LAG Düsseldorf vom 20. März 2007 - 8 TaBV 15/07 - LAGE § 98 ArbGG Nr. 48a; LAG Hamm vom 9. August 2004 - 10 TaBV 81/04 - LAGE § 98 ArbGG Nr. 43 jeweils mwN).
  • LAG Niedersachsen, 30.01.2007 - 1 TaBV 106/06

    Vorherige Anrufung der Bundesagentur für Arbeit als förmliche Voraussetzung für

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.08.2008 - 1 TaBV 62/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts und in Übereinstimmung mit den Erkenntnissen anderer Landesarbeitsgerichte dient das Bestellungsverfahren nach § 98 ArbGG dem Ziel, die zwischen den Betriebspartnern stockenden Verhandlungen alsbald mit Hilfe eines externen Vorsitzenden wieder in Gang zu bringen und dadurch die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG zu erneuern (vgl. LAG Niedersachsen vom 25. Oktober 2005 - 1 TaBV 48/05 = LAGE § 98 ArbGG Nr. 45; zuletzt Beschluss vom 30. Januar 2007 - 1 TaBV 106/06; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 6. Aufl. § 98 Rn. 11; Düwell-Lipke-Koch ArbGG 2. Aufl. § 98 Rz. 12; in diese Richtung ebenso LAG Düsseldorf vom 20. März 2007 - 8 TaBV 15/07 - LAGE § 98 ArbGG Nr. 48a; LAG Hamm vom 9. August 2004 - 10 TaBV 81/04 - LAGE § 98 ArbGG Nr. 43 jeweils mwN).
  • LAG Düsseldorf, 20.03.2007 - 8 TaBV 15/07

    Einigungsstelle zu Bonuszahlung - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates bei

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.08.2008 - 1 TaBV 62/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts und in Übereinstimmung mit den Erkenntnissen anderer Landesarbeitsgerichte dient das Bestellungsverfahren nach § 98 ArbGG dem Ziel, die zwischen den Betriebspartnern stockenden Verhandlungen alsbald mit Hilfe eines externen Vorsitzenden wieder in Gang zu bringen und dadurch die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG zu erneuern (vgl. LAG Niedersachsen vom 25. Oktober 2005 - 1 TaBV 48/05 = LAGE § 98 ArbGG Nr. 45; zuletzt Beschluss vom 30. Januar 2007 - 1 TaBV 106/06; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 6. Aufl. § 98 Rn. 11; Düwell-Lipke-Koch ArbGG 2. Aufl. § 98 Rz. 12; in diese Richtung ebenso LAG Düsseldorf vom 20. März 2007 - 8 TaBV 15/07 - LAGE § 98 ArbGG Nr. 48a; LAG Hamm vom 9. August 2004 - 10 TaBV 81/04 - LAGE § 98 ArbGG Nr. 43 jeweils mwN).
  • LAG Hamm, 17.10.2011 - 10 TaBV 69/11

    Einigungsstelle zur Telearbeit bei unbegründetem Einwand der Arbeitgeberin zur

    Zwar wird auch vertreten, dass hinsichtlich der Beurteilung einer Frage, ob eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle angenommen werden muss, bei streitigem Sachverhalt eine Beweisaufnahme vor dem Einzelrichter durchzuführen sei (LAG Düsseldorf 21.08.1987 - 9 TaBV 132/86 - NZA 1988, 211; vgl. auch LAG Niedersachsen 26.08.2008 - 1 TaBV 62/08 - AE 2009, 197).
  • LAG Köln, 28.06.2012 - 4 TaBV 17/12

    Einigungsstellenverfahren; Zuständigkeit der Einigungsstelle für die

    Im Bereich der sozialen Angelegenheiten ist im Grundsatz stets der Betriebsrat vor Ort zuständig, da es sich regelmäßig um betriebsbezogene Umstände handelt und nur selten eine zwingende sachliche Notwendigkeit für eine betriebsübergreifende Regelung besteht (vgl. LAG Niedersachsen, 26.08.2008 - 1 TaBV 62/08).
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